Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Die Groverpackungen mssen den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II entsprechen.

Sondervorschrift fr die Verpackung L 2:
Die Groverpackungen mssen so ausgelegt und gebaut sein, dass gefhrliche Bewegungen und eine unbeabsichtigte Entleerung unter normalen Befrderungsbedingungen verhindert werden. Groverpackungen fr Abfall-Druckgaspackungen, die gem Sondervorschrift 327 befrdert werden, mssen auerdem mit einem Mittel versehen sein, das jegliche freie Flssigkeit, die whrend der Befrderung frei werden kann, zurckhlt, z. B. saugfhiges Material. Bei Abfall-Druckgaspackungen und Abfall-Gaspatronen, die gem Sondervorschrift 327 befrdert werden, mssen die Groverpackungen ausreichend belftet sein, um die Bildung gefhrlicher Atmosphren und einen Druckaufbau zu verhindern.